#91 - Wie du juristisch für dich und deine Firma vorsorgst – Interview mit Dr. Britta Bradshaw

Veröffentlicht am 01.04.2024

Das erwartet dich in Folge #91

Deine Firma läuft. Du fährst regelmäßig Umsätze ein und beschäftigst freie oder fest angestellte Mitarbeitende, die dich tatkräftig unterstützen und entlasten. Spätestens jetzt solltest du dir Gedanken darüber machen, was mit deinem Unternehmen passieren soll, falls du für längere Zeit ausfallen oder im schlimmsten Fall sogar frühzeitig sterben solltest. 

Wenn du dir darüber bisher noch keine Gedanken gemacht hast, dann höre unbedingt in diese Podcast-Folge hinein. Rechtsanwältin und Notarin Dr. Britta Bradshaw verrät dir in dieser Folge, welche Schritte bei der privaten Vorsorge sinnvoll sind und was du dabei bedenken darfst.

In dieser Podcast-Folge erfährst du, …

  • warum du deinen Vorsorge frühzeitig regeln willst
  • welche drei Punkte du mit einer notariellen Vorsorgevollmacht einer Person deines Vertrauens übertragen solltest
  • warum es notwendig ist, die Vorsorge für dein Unternehmen notariell abzuwickeln
  • was im Falle deines Todes bei deiner privaten Vorsorge zu bedenken ist

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Transkript Folge #91

"Wie du juristisch für dich und deine Firma vorsorgst – Interview mit Dr. Britta Bradshaw"

Du hörst den Mindset Podcast mit Julia Lakaemper – Folge 91.

Willkommen zum Mindset Podcast. Hier lernst du, wie du dein Gehirn mehr zu deinem Vorteil einsetzt, souveräner mit Herausforderungen umgehst, in deiner Selbstständigkeit mehr Geld verdienst, produktiver arbeitest und dir letztlich das Leben erschaffst, dass du wirklich leben willst. Ich bin deine Gastgeberin, zertifizierte Mindset und Business Coach Julia Lakaemper.

Hallo. Mir ist letztens heiß und kalt und ganz schwummerig geworden, als mich meine juristische Beraterin gefragt hat, ob ich denn schon private Vorsorge getroffen habe für den Fall, dass mir was passiert, nicht nur privat, sondern auch für meine Firma. Und ich dachte so, oh mein Gott, nein, habe ich noch nicht.

Und ich dachte, dieses Thema hast du vielleicht auch gar nicht so auf dem Schirm. Ich habe das jetzt inzwischen geklärt und gelöst und fühle mich damit wahnsinnig gut, fühle mich sehr erleichtert, dass ich das geregelt habe und weiß, wenn mir mal etwas zustößt, wenn ich halt entweder bewusstlos im Krankenhaus liege oder ich gestorben bin, dass ich weiß, es gibt jemanden, der sich um meine Firma kümmert und es gibt jemanden, der genau weiß, was es zu tun gibt und Entscheidungen treffen kann und darf aufgrund der Regelungen und der Entscheidungen, die ich getroffen habe. Ich weiß, das ist kein leichtes Thema, aber ich finde es trotzdem wichtig, das mal zur Sprache zu bringen. Ich habe Dr. Britta Bradshaw zu Gast von der Kanzlei am Rathaus in Ahrensburg. Sie ist heute für uns da, um viele Fragen zu stellen und auch die Dringlichkeit des Themas nach vorne zu stellen. Ich hoffe, dass du damit Klarheit gewinnst und dir entweder auf die Schulter klopfst und sagst, wunderbar, habe ich alles schon geregelt oder dir dann einen Zeitraum gibst und sagst, okay, das ist jetzt eines meiner nächsten Projekte, das ist wirklich wesentlich, das voranzutreiben.

Ich erkenne jetzt, wie wichtig das ist. Ich habe das tatsächlich relativ spät gemacht. Ich wusste, es schwebte immer so wie ein Damoklesschwert über mir, aber ich weiß, dass es nicht so leicht ist, sich mit diesen unangenehmen Themen zu beschäftigen. Aber wie gesagt, wenn es erst mal geklärt ist, ist es geklärt und du hast es in der Schublade liegen und kannst diese Erleichterung genießen und die Gewissheit genießen, dass du dich darum gekümmert hast. Aber jetzt gibt es erst mal viele Informationen von der wunderbaren Dr. Britta Bradshaw. Ganz viel Spaß bei unserem Gespräch heute.

Julia: Hallo und herzlich willkommen. Heute habe ich einen Gast im Podcast online zugeschaltet aus Ahrensburg, die Anwältin und Notarin Dr. Britta Bradshaw.

Hallo. Ich freue mich sehr, dass Sie wieder bei uns sind. 

Dr. Britta Bradshaw:  Ich freue mich noch mal für die Einladung. Vielen Dank. 

Julia: Super, absolut. Wir kennen uns ja über meine Firmengründung, als ich die Holding gegründet habe, letztes Jahr. Wir haben auch schon eine wunderbare Podcast-Folge gemacht zum Thema, was juristisch alles notwendig ist, wenn man eine Selbstständigkeit startet. Die verlinken wir hier auch nochmal für alle, die zuhören und sich das anhören wollen. Heute möchten wir uns mit einem Thema beschäftigen, was vielleicht die meisten gar nicht so sehr auf dem Schirm haben oder was bei mir auch irgendwann mein Team mal gesagt hat. Julia, was ist denn eigentlich, wenn du mal lange ausfällst oder im noch schlimmeren Fall, wenn du einen Unfall hast oder stirbst? Was passiert denn dann? Und darauf hatte ich keine Antwort. Was macht man denn in so einem Fall? 

Dr. Britta Bradshaw: Dann in dem Fall kann man nicht mehr viel machen, weil dann ist man ja tot. Das stimmt, da müssen die anderen was machen. Man muss sozusagen die Vorsorge einmal durchdenken. Ich sage gar nicht, dass man die treffen muss. Aus meiner persönlichen Sicht muss man die treffen. Aber man sollte sie auf jeden Fall einmal durchdenken.

Vor allen Dingen dann, wenn man Unternehmer ist, Unternehmerin ist und Verantwortung hat. Sei es im privaten Bereich, weil man Kinder hat, weil man einen Ehemann hat oder eine Ehefrau hat. Sei es im geschäftlichen, weil man Mitarbeiter hat oder Gesellschafter ist oder Firmenräume angemietet hat. Das sind alles Dinge, da muss man sich einmal überlegen, was ist eigentlich so, wenn was passiert. Und dieses, wenn was passiert, das kann man im Grunde in zwei Teile gliedern. Nämlich der eine Fall ist, man ist im Krankenhaus und man ist nicht mehr ansprechbar, weil man vielleicht einen schweren Unfall hatte. Und der andere Fall ist, dass man verstirbt.

Das sind die Dinge, die man regeln muss. Und vielleicht fangen wir mit dem Vorsorgefall einfach mal an. In dem Moment, wo ich jetzt einen Unfall habe und ich bin im Krankenhaus und kann nicht mehr für mich handeln. Ich spreche jetzt nicht vom gebrochenen Bein, sondern ich liege im Koma. Dann muss einem klar sein, dass keiner für den Unternehmer die Unternehmerin Erklärung abgeben kann. Und zwar niemand. Keiner kann für einen handeln.

Und jetzt ist es natürlich das Problem, wenn Sie jetzt im Krankenhaus liegen. Sie haben Mitarbeiter, die brauchen Gehälter. Die Steuererklärung muss fertig gemacht werden. Es sollte gerade ein Anwalt beauftragt werden. Die Kunden wollen sich einloggen in ihr Seminar. Die brauchen irgendwie eine Info. Man kommt aber eigentlich an gar nichts ran.

Das ist ein großes Problem. Und wenn man nichts geregelt hat, dann läuft das so, dass man hoffentlich Familie oder Freunde hat, die dann sagen, okay, wir müssen jetzt was machen. Julia ist ja im Krankenhaus und die hat ja die Firma. Wir müssen uns jetzt irgendwie kümmern. Und dann muss jemand beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen, dass eine Betreuung eingerichtet wird für Vermögensfragen und dass jemand als Betreuer bestellt wird, der dann für eine Erklärung abgeben kann im wirtschaftlichen Bereich. Das kann dann der Freund die Freundin sein, die Mutter, der Vater, wer auch immer. Es kann aber auch sein, dass das Gericht sagt, nee, wir nehmen da jemanden anders, zum Beispiel einen Betreuungsverein oder einen Rechtsanwalt, der das beruflich macht.

Das heißt, schlimmstenfalls hat man plötzlich eine fremde Person, die überhaupt keine Ahnung hat und die da jetzt Erklärungen abgeben soll. Und wenn man das verhindern möchte, dann erteilt man eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht, wo man letztendlich drei Punkte regelt. Nämlich einmal Generalvollmacht in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Derjenige, den ich bevollmächtige, der kann alles machen. Der kann einen Handyvertrag kündigen, das Auto verkaufen, aber auch Erklärungen für die Firma abgeben. Und der zweite Teil einer solchen Vollmacht ist die Gesundheitsvorsorge, nämlich der kann mit Ärzten sprechen, wird von der Schweigepflicht entbunden, kann aber zum Beispiel auch entscheiden, wenn jetzt jemand in ein Pflegeheim muss, wo soll der eigentlich hin? In welches Pflegeheim darf man ein Bettgitter einrichten? Das ist der Gesundheitspart. Und dann schließt sich da meist noch die Patientenverfügung an, wenn man das dann möchte. Keine lebensverlängernden Maßnahmen. Das sind so die drei Punkte, die sich in einem solchen Dokument wiederfinden.

Julia:  Ja. Muss das eine Person sein oder können das unterschiedliche Personen sein für die unterschiedlichen Themen? 

Dr. Britta Bradshaw: Nee, das können auch unterschiedliche Personen sein. Es gibt schon manchmal Mandanten, die das trennen und sagen, für die wirtschaftlichen Angelegenheiten, das kann dann mein Steuerberater machen. Aber für die persönlichen Angelegenheiten, das soll meine Schwester machen, aber die wäre sonst überfordert. Die meisten fassen das aber zusammen.

Julia: Okay. Ja, spannend. Ja, absolut notwendig und dringend. Und wahrscheinlich kaum etwas, an das jemand denkt, wenn man motiviert in eine Selbstständigkeit startet und sagt, ich habe jetzt meine Vision vor Augen, ich bin hoch motiviert, ich will jetzt richtig Gas geben.

Und trotzdem ein ganz, ganz wesentlicher Punkt, weil wir es ja einfach nicht wissen, was passiert. Je erfolgreicher man ist, umso wichtiger ist es natürlich.

Dr. Britta Bradshaw: Auf jeden Fall. Und natürlich ist es auch ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, muss man ja auch sagen. Weil dann steigt man da tiefer ein und für viele ist das sehr, sehr schwierig, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Aber es ist einfach auch ein Zeichen von Verantwortung, finde ich, sich damit zu beschäftigen. Für die Familie, für die Firma, das muss man ganz klar sagen. 

Julia: Ja, und einige kennen das vielleicht schon, wenn die Eltern versterben, was dann passiert, wenn nichts geklärt ist, wie schwer das auch ist für Angehörige. Oder umgekehrt, wenn auch eine klare Richtlinie da ist oder auch eine Idee, um wirklich zu wissen, was hat sich die Person denn gewünscht. Das kann ja auch total hilfreich und unterstützend sein. 

Dr. Britta Bradshaw: Total. Es ist ja sowieso schon schwierig, die Situation. Und wenn ich dann noch zu Behörden rennen muss, weil ich nichts regeln kann für denjenigen, dann wird das natürlich immer ein Vielfaches schlimmer. Das muss man einfach wissen. Diese Vollmachten, es gibt ja verschiedene Möglichkeiten. Es gibt, haben Sie bestimmt auch schon mal gesehen, es gibt von Stiftung Warentest, es gibt ein ganz dickes Buch mit ganz vielen Dingen drin.

Es gibt beim Bundesjustizministerium viele Hinweise und auch Formulare, die man sich ausdrucken kann. Sobald man aber mit Firmen zu tun hat oder wenn man Immobilien hat oder wenn man Firmen hält, die im Handelsregister eingetragen sind, hilft nur eine notarielle Vollmacht. Denn die privatschriftliche Vollmacht hilft in diesen Fällen nicht weiter. Ich muss das dann beim Notar machen. Und bei Banken ist es so, dass sehr viele Banken sagen, eine private Vollmacht erkennen wir nicht an. Selbst wenn sie wirksam ist, auch weiß, dass wir sie anerkennen müssen, aber bis dahin machen wir gar nichts. Und dann kommen die Menschen nicht weiter.

Eine Vollmacht ist nicht so wahnsinnig teuer, die richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Vermögens, was der Notar ansetzt und das ist echt gut investiertes Geld. Und alle, die jetzt so zuhören und die vielleicht auch Eltern haben, die schon ein bisschen älter sind, auch da nochmal nachfragen, habt ihr eigentlich sowas gemacht? 

Julia: Super wichtig. Kenne ich auch aus persönlicher Erfahrung, wie wesentlich eine Generalvollmacht sein kann und wie schicksalsentscheidend das im Prinzip sein kann. Genau wie sie das sagen, man wird jetzt über eine offizielle Stelle oder eine fremde Person, das kann ja auch im Privaten passieren, dass wenn dann niemand da ist, dass dann vielleicht ein Sozialarbeiter oder eine andere Person entscheidet, in welches Altersheim oder wie auch immer eine Person gebracht wird, eine wichtige Stelle. Das geht ja auch da um Selbstwirksamkeit oder dem gerecht zu werden, wovon wir glauben, was die Eltern sich zum Beispiel auch vorstellen, wie sie dann alt werden können. Ich finde es auch total wesentlich, auch wenn es unangenehme Themen sind, wirklich darüber zu sprechen und das anzusprechen, zu klären, auch gerne zu unterstützen, beim Recherchieren zu helfen, juristische Beratungen hinzuzunehmen, damit es dann auch für alle Seiten klar und deutlich und verständlich ist und dann auch alle wissen, was auf sie zukommt oder wie sie abgesichert sind. 

Dr. Britta Bradshaw: Genau. Also das ist so der eine Teil, was die Vollmacht betrifft und der andere Teil ist natürlich der wesentlich schlimmere vielleicht, dass man verstirbt und für den Fall ist es so, wenn man nichts geregelt hat, was man ja auch nicht muss, dann geht man immer von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Und da gibt es eben immer so ein paar Überlegungen, die sich jeder machen sollte. Also jeder sollte, der jetzt heute zuhört, sich einmal überlegen, okay, wenn ich versterbe, was ist denn dann eigentlich? Und das hängt davon ab, welche Familienverhältnisse man hat. Also wenn man zum Beispiel Single ist und man hat ein Kind, dann wäre das Kind zur Hälfte Erbe. Wenn man verheiratet ist und man hat ein Kind und man hat keinen Ehevertrag oder hat auch sonst weiter nichts geregelt, dann ist der Mann zur Hälfte Erbe oder der Ehepartner zur Hälfte Erbe und das Kind zur Hälfte Erbe. Da geht es nämlich schon los. Nehmen wir mal an, Sie haben eine GmbH oder eine gemeinsam bewohnte Immobilie. Sie versterben, der Ehepartner und das Kind sind gemeinsam Erben. Wenn das Kind noch minderjährig ist, hat der Ehepartner ein Problem, weil zum Beispiel das Abwickeln der Firma, weil er mit dem Kind eine Erbengemeinschaft darstellt und alle Handlungen mit dem Kind vornehmen muss, was er ja nicht kann, weil das Kind minderjährig ist. Er kann in einigen Fällen das Kind auch nicht als Vater vertreten, weil er selbst involviert ist. Es gibt dann bestimmte rechtliche Konstruktionen, das ist ausgeschlossen. Das heißt, man muss für die Erklärung des Kindes eine Erklärung eines sogenannten Ergänzungspflegers einholen, der vom Gericht bestellt wird. Wenn man das weiter durchdenkt, man will ja nicht jetzt versterben, sondern erst, wenn man alt ist, dann verstirbt vielleicht der Partner und man selber ist dann mit dem erwachsenen Kind plötzlich Inhaber der Firma oder Inhaber der Immobilie. Dann hat man vielleicht nicht so ein gutes Verhältnis oder es gibt eine Schwiegertochter, die man nicht mag und dann entstehen Konflikte.

Wir haben hier eine sehr große Erbrechtsabteilung, zwei Fachanwälte für Erbrecht, die sich sehr, sehr viel mit diesen Themen beschäftigen. Das sind so diese klassischen Konstellationen, also minderjährige Kinder oder so eine Stiefmutter-Konstellation. Wenn man keine Kinder hat, das wissen auch viele nicht, und man ist verheiratet, dann erbt nicht nur der Ehepartner, sondern es erben auch noch die eigenen Eltern. Wenn jetzt natürlich die Mutter schon im Pflegeheim ist, vertreten durch einen Betreuer, weil sie dement ist, da kann man nur sagen, das ist echt doof gelaufen. Da muss man sich mit Dingen dann beschäftigen, die mit dem Business oder mit dem Versuch, dieses Business aufrechtzuerhalten, das macht ja keinen Spaß dann mehr. Das ist auch so ein bisschen mein Tipp für diejenigen, die zu zweit oder zu dritt ein Business gründen, gibt es ja auch oft, Freundinnen gründen in der zweit eine Firma. Alle sollten sich darüber im Klaren sein, wenn die Freundin der Businesspartner verstirbt, mit wem man es dann denn zu tun hat.

Und wenn das die minderjährigen Kinder sind oder die Eltern oder der Ehepartner, dann ist es in der Regel so, dass man das nicht möchte. Das sollte man auf jeden Fall durchdenken und für sich absichern, durch ein Testament. 

Julia: Und das Testament ersetzt dann sozusagen die gesetzliche Erbfolge. 

Dr. Britta Bradshaw: Genau. 

Julia: Ja, und das ist total spannend, weil das sind ja Themen, die bei einer Firmengründung vielleicht auch nicht bei jedem auf den Tisch kommen. Also entweder sind keine Beratenden da, man macht das nur so ruckzuck, füllt ein paar Formulare aus und zack ist man gegründet. Das ist ja total wichtig, das mit einzubeziehen und zu regeln.

Dr. Britta Bradshaw: Ich spreche das auch meistens an, aber es ist wirklich so, dass in dem Moment dieser Firmengründung, die Mandanten dafür keinen Kopf haben. Die sind so in ihrem, okay, der Kunde wartet und da wollte ich jetzt schon anfangen. Und was spricht die mich jetzt auf den Tod an? Da die Brücke so zu finden ist, glaube ich, manchmal für viele nicht so einfach. Und ich sage dann immer so, ich biete eine Beratung an, diese Beratung kostet erstmal nichts, das ist erstmal nur eine Beratung. Und dann machen sie erstmal ihren, zum Beispiel ein Haus kaufen, dann ziehen sie erstmal ein und renovieren sie oder wenn die Firma erst läuft und sie haben wieder Kapazitäten, dann kommen sie, melden sich und dann sprechen wir das einmal durch, was das für Konsequenzen hätte, wenn sie oder ihr Partner oder ihr Businesspartner jetzt verstirbt.

Julia:  Ja, und dann ist der Tod ja auch generell so ein Thema, was wir gesellschaftlich nicht so gerne präsent haben und gerne ausklammern und nicht darüber sprechen. Das ist ja einfach ein unangenehmes Thema und da muss man auch noch über Geld reden und dann die unterschiedlichen Familienverhältnisse, vielleicht bei den Gründerfreunden oder selber nochmal reflektieren, wie die Beziehung eigentlich mit dem Partner, den Kindern, den Eltern aussieht oder wie sich das auch verändern könnte in der Zukunft, auch das ist ja vielleicht nicht so schön, oder Ehevertrag, was sie auch angesprochen haben, ist ja auch ein total wichtiger Punkt, weil auch viele sagen, jetzt sei mal nicht so unromantisch, aber es kann halt auch echt Nachteile haben, so romantisch zu sein. Und diese Themen ausklammern, ja. 

Dr. Britta Bradshaw: Also ich finde auch, dass man das ein bisschen sportlich sehen sollte oder abstrakt sehen sollte. Oft ist es so, die Mandanten wollen sich mit diesem Thema nicht beschäftigen, weil die dann irgendwie denken, sie sterben dann oder so. Das habe ich das Gefühl ganz oft. Jetzt habe ich mein Testament gemacht, jetzt muss wohl auch was passieren irgendwie. Nee, es ist eher so, man kümmert sich einmal darum, man hat diese Urkunden, man hat das gemacht, man tut es in die Schublade und dann muss man es auch nicht mehr angucken.

Beim Ehevertrag ist es natürlich ein bisschen anders, weil wir da ja auch zu zweit sind und weil man sich überlegen muss, brauche ich einen Ehevertrag, will ich einen? Klar hat es ein bisschen was unromantisches, aber es ist natürlich so, dass wenn jetzt, also nehmen wir mal an, Sie sind verheiratet und während der Ehe gründen Sie Ihre Firma und die Firma geht durch die Decke. Und dann lassen Sie sich scheiden und der Ehepartner hat in der Zwischenzeit, war in seinem Angestelltenverhältnis, hat aber jetzt kein großes Vermögen aufgebaut. Sie haben aber ganz viel Vermögen aufgebaut. Dann würde am Ende geguckt werden, sogenannte Zugewinnausgleich, wer hat welches Vermögen in der Ehe aufgebaut und davon ist die Hälfte an den Ehegatten bei Scheidung auszuzahlen. Und oft ist es eben so, dass vielleicht die Firma die Liquidität gar nicht auf dem Konto hat, es aber sachverständige Wirtschaftsprüfer gibt, die sagen, okay, aufgrund der Umsätze, es gibt ja bestimmte Methoden, wie man einen Firmenwert berechnen kann, aufgrund dieses Ertragswertverfahren ist die Firma zwei Millionen wert, das heißt der Ehepartner kriegt eine Million. Wenn man die nicht hat, ist es dann doof, also die muss man dann zahlen. Und das sind so Dinge, da muss man sich einmal darüber Gedanken machen, ob man das will. 

Julia: Ja, weil wahrscheinlich im Falle einer Scheidung hat man eh auch nochmal andere Themen. Oder genau, in einem Trauerfall, da ist man ja auch emotional eingebunden bei einer Scheidung ganz genau so. Das heißt, je weniger faktische, sachliche Grundlagen man hat, wo man sich festhalten kann, desto komplizierter wird das alles oder desto weniger Lust hat man wahrscheinlich auch dem Partner eine Million zu überweisen.

Dr. Britta Bradshaw:  Ja genau, wenn man sie dann überhaupt hat, das ist wirklich das, was so ein bisschen schwierig ist. Also ich empfehle eigentlich schon so eine Rundum-Sorglos-Beratung, wo es einmal um diese Themen geht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung auf der einen Seite, Ehevertrag, wenn man dann verheiratet ist oder heiraten möchte und Testament. Das sind so die drei Dinge, die man für sich einmal abklopft und die in diese private Vorsorge einfach mit dazu gehören.

Julia: Ja, haben Sie da so einen Pi mal Daumen Wert, was sowas ungefähr kostet, wenn das jetzt nach Standard…

Dr. Britta Bradshaw:  Nee, also bei Ehevertrag und Testamenten geht es nach dem Vermögen. Das heißt, man guckt, wie hoch ist das Vermögen. Zumindest auch nochmal ein Tipp, das möglichst frühzeitig zu machen, wenn man vielleicht noch nicht so viel hat. Also wenn die Firma erst zwei Millionen wert ist, wird es teuer. Das geht nach Vermögen und dann gibt es eine Notar-Tabelle, wonach sich das sozusagen richtet. Und bei der Vorsorgevollmacht, da hat man dann so ein bisschen Spielraum, da kann man dann ansetzen, 20 bis 50 Prozent des Vermögens, das ist auch dann nochmal ein anderer Wert, den man abrechnet, eine andere Gebühr. Das ist dann ein bisschen günstiger, aber ich kann jetzt ja jetzt unseriös, wenn ich sagen würde, es kostet immer 500 Euro, weil das einfach nicht richtig ist. Das ist ganz individuell. Da muss man noch vielleicht so mal als Tipp noch dazu, also die Vollmacht sollte immer notariell sein, weil da wird einem am besten geholfen. Beim Testament ist es so, dass man das theoretisch ja auch handschriftlich machen kann oder man lässt sich anwaltlich beraten und setzt es dann handschriftlich auf, wenn man die Notarkosten nicht möchte. Man muss dazu wissen, es gibt bestimmte Formalitäten, die man einhalten muss, also auf keinen Fall mit Computer schreiben, sondern wirklich mit der Hand, handschriftliches Testament, unterschrieben mit Datum. Das Problem ist immer, was wir in der Praxis haben, dass die Mandanten irgendwas aufschreiben, von dem sie meinen, dass das das richtige Testament ist und dann wählen sie Begriffe, die hinterher dazu führen, dass man sich darüber streitet, was gemeint ist. Also das ist ganz, ganz schwierig, deswegen lieber juristisch beraten lassen und es ist so, dass wenn jemand gestorben ist, dann muss man als Erbe nachweisen, dass man Erbe ist.

Das heißt, man muss ja diesen Nachweis abbringen, gegenüber der Bank muss man sagen, ich bin jetzt der Erbe oder gegenüber dem Grundbuchamt oder auch dem Firmenregister. Und da hat man zwei Möglichkeiten, entweder durch ein notarielles Testament, das heißt, dass Notar-Testament an sich ist schon der Nachweis, ich bin Erbe, das ist eine hohe Beweiskraft an diese Urkunde. Oder wenn es kein notarielles Testament gibt, sondern ein handschriftliches oder eben gesetzliche Erbfolge, dann durch einen Erbschein und den muss man beurkunden lassen. Beim Notar oder beim Amtsgericht, wobei die Amtsgericht ist meistens Überlastung nicht wollen, also läuft es darauf hinaus, dass man doch zum Notar geht und dann wird der Erbschein beantragt. Kostenmäßig ist es oft das gleiche, also man hat beim Erbschein eine Gebühr für den Notar und eine Gebühr für das Nachlassgericht und beim notariellen Testament die Gebühr für den Notar. Also immer die Frage, wann zahlt man es jetzt oder dann ist es der Erbe, wenn man tot ist. Also diese Punkte muss man so einmal wissen für das Testament und wenn man jetzt sagt, ich möchte jetzt bei der ganzen Gründung jetzt nicht noch irgendwie 1.000 Euro für den Notar ausgeben, dann kann man das auch handschriftlich machen, das ist auch in Ordnung. 

Julia: Ja, okay. Gibt es noch etwas Wichtiges, was man unbedingt beachten muss, um das Thema Vorsorge gut abgeklopft zu haben? 

Dr. Britta Bradshaw: Also wenn man minderjährige Kinder hat, finde ich das noch wichtig, dass man sich überlegt, ob man eine sogenannte Sorgeerklärung abgibt, also was soll mit den Kindern sein, wenn beide Eltern versterben, bevor die Kinder 18 sind, wo sollen die dann hin, weil das entscheidet ja das Jugendamt und es ist gut, wenn man dafür eine Vorsorge getroffen hat und soll es jemanden geben, der sich um die Abwicklung des Erbes kümmert, also eine Testamentsvollstreckung. Das empfiehlt sich, wenn die Kinder minderjährig sind oder auch wenn man viele Erben hat, also wenn man jetzt keine Kinder hat und man sagt, meine Schwester kriegt ein bisschen was und das Tierheim kriegt ein bisschen was und so, dann empfiehlt es sich, dass man jemanden hat, der den Hut auf hat und sich einfach um alle Dinge kümmert.

Julia:  Ja, super. 

Dr. Britta Bradshaw: Und dann kann ich, unabhängig jetzt von diesem Testament und Vorsorgevollmachten, kann ich mir natürlich für mein Business auch eine Vorsorge schaffen, indem ich zum Beispiel jemandem eine Prokura bestelle, das geht aber natürlich nur, wenn ich im Handelsregister eingetragen bin, eine Prokura oder einen zweiten Geschäftsführer oder wenn ich jemandem, einem guten Mitarbeiter Handlungsvollmacht erteile, eine schriftliche, dass derjenige dann handeln kann. Das gilt aber immer nur für diese normalen Geschäfte, also der könnte jetzt nicht das Ganze abwickeln oder größere Zahlungen vornehmen oder so.

Julia: Ja, und Prokura bedeutet, dass die Person dann Zugang zu den Konten bekommt und finanzielle Entscheidungen treffen darf. 

Dr. Britta Bradshaw: Genau. Oder Überweisungen treffen, die hat so ein bisschen sowas vom leitenden Angestellten. Die Grundsatzentscheidung trifft natürlich der Gesellschafter und Geschäftsführer, aber mit der Prokura habe ich schon mal jemanden, der vielleicht Überweisungen vornehmen kann. 

Julia: Ja, spannend. Also viel, viel, vieles, was es zu beachten gibt und dann auch schön, das aus dem Weg geräumt zu haben, wenn diese drei Aspekte beleuchtet sind. Weil auch dann ist es erst mal sicher, also ich kenne das tatsächlich auch leider aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, dass einige einfach tot umgefallen sind, quasi am Computer, und dann steht die Familie halt da und wenn das geklärt ist, können dann die entsprechenden Handlungen gut umgesetzt werden oder halt auch nicht. Also dieser emotionale Aspekt, das finde ich halt auch so wichtig, dass wenn man trauert, um wen auch immer, dass man halt einfach so einen Fahrplan und Richtlinien hat. Also wie hilfreich das ist in so einer emotionalen Krisensituation oder halt auch beim überraschenden Tod oder einem überraschenden Unfall oder Krankheit. Ja, super.

Ein sehr schönes Plädoyer, sich dem Thema zu widmen.

Dr. Britta Bradshaw:  Auf jeden Fall. 

Julia: Ja, vielen, vielen Dank, dass sie da Einblick gegeben haben und auch die Dringlichkeit mal etwas so nach vorne zu stellen und zu sagen, so ja, Selbstständigkeit ist ein riesiges Abenteuer, es macht total viel Spaß, hat super viele positive Aspekte und dieser Teil der Verantwortung ist halt auch super wichtig und ab einem gewissen Punkt, wenn man vielleicht so aus dem gröbsten Anschub Wasser raus ist und sagt, okay, jetzt läuft das Business, ich stehe jetzt hier gerade gut da, ich kann mich diesem Projekt widmen. Oder wann auch immer mal einfach ein Zeitfenster da ist, um zu sagen, ich nehme mir jetzt diese Themen mal vor, weil ich weiß, wie wesentlich das ist und dann ist es abgehackt. Sehr schön. Super. Wunderbar, dann verlinken wir auf jeden Fall auch zu ihrer Website und es gibt ja auch einen Podcast, den Sie mit Ihrer Kollegin zusammen machen, richtig?

Dr. Britta Bradshaw: Genau, das ist die Kanzlei am Mikrofon, findet man auf allen gängigen Portalen und da sprechen wir auch über solche Themen, wir haben sehr viele Erbrecht Folgen und auch Folgen zur Vorsorgevollmacht und auch zum Ehevertrag gibt es eine Folge, weil es lustig ist, weil wir da unterschiedlicher Ansicht so ein bisschen sind, aber das lohnt sich auf jeden Fall da mal reinzuhören und wer an einer Beratung interessiert ist, der kann sich natürlich auch jederzeit gerne bei uns melden. 

Julia: Super, das ist dann auch erstmal so eine kostenlose Beratung, passt das zusammen, um dann zu sehen, okay, das wären jetzt die nächsten Schritte. Okay, wunderbar. Super, sehr, sehr schön, das verlinken wir alles sehr gerne und vielen, vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Expertise.

Dr. Britta Bradshaw:  Prima, herzlichen Dank. Tschüss.

Julia:  Tschüss. 

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